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Gesund an Leib und Seele.

Gesund in Kevelaer.

Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb

Das Prädikat

Am 4. Juli 2024 wurde der Wallfahrtsstadt Kevelaer durch die Bezirksregierung Düsseldorf offiziell die Anerkennung zum Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb verliehen. Damit einher geht eine gültige Herstellererlaubnis nach § 13 Arzneimittelgesetz.

   

Indikationen

Der Aufenthalt im Solegarten St. Jakob ist für den Körper, insbesondere die Bronchien, immer empfehlenswert. Gerade Patienten mit Langzeitfolgen einer Covid-19-Infektion sei ein Besuch des Solegartens und insbesondere ein Besuch des Inhalatoriums ans Herz gelegt.

Erkrankung der Atemwege:

  • Asthma bronchiale
  • Chronische Bronchitis
  • Bronchiektasen
  • Zustand nach Resektionsbehandlung
  • Pneumokoniosen
  • Chronische Erkrankungen des Nasen-Rachenraumes
  • Chronische Laryngitis
  • Zustand nach Laryngektomie
  • Funktionelle Stimmerkrankungen
  • Infektanfälligkeit der Atmungsorgane

Bioklima

Unter bioklimatischen Aspekten werden nach den Feststellungen des eingeholten Gutachtens für die Wallfahrtsstadt Kevelaer die bioklimatischen Anforderungen in einem Maße erfüllt, das den Anforderungen an das Prädikat eines staatlichen Luftkurortes entspricht.

Kevelaer bietet gute Voraussetzungen für gesundheitsfördernde Angebote in der Natur. Wandern, Walken und Ausdauersport auf den ausgewiesenen Wanderwegen oder im Wald zählen unter anderem dazu.

Benutzungsordnung und Richtlinien

Im Solegarten St. Jakob gilt rund um das Gradierwerk Nikotin-Rauchverbot. Im gesamten Gebiet des Solegartens St. Jakob gilt Cannabis-Rauchverbot. Unentgeltliche Kleinveranstaltungen, die den Rahmenbedingungen der Richtlinien entsprechen, können ganz einfach online beantragt werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um Gottesdienste, musikalische Darbietungen oder Sportangebote.

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